Mitgliedskarte:
Die an alle Mitglieder ausgereichten Mitgliedskarten sind mehrere Jahre gültig, die letzte
ausgereichte Mitgliedskarte bis zum Jahr 2021.
In einigen Geschäften, in denen Gartenartikel erhältlich sind, erhalten Sie bei Vorzeigen der
Mitgliedskarte Prozente. Hierbei gibt es immer wieder Probleme. Wir bitten Sie daher, um
solche zu vermeiden, auf der Mitgliedskarte über dem Vereinsnamen Ihren Vor- und Zunamen
zu ergänzen und auf der Rückseite die Mitgliedskarte zu unterschreiben.
Information zur Ergänzung des Mitgliedsbeitrages
Der normale Mitgliedsbeitrag von derzeit 8,50 € bleibt unverändert.
Wie Sie bereits in der Zeitschrift „Der praktische Gartenratgeber“ bereits informiert wurden, erhöht
sich der Jahresbeitrag für den Ratgeber von 15,00 € auf 16,50 €. Dies wurde vom Landesverband
so festgelegt, hierauf haben wir keinen Einfluss.
Bei einem Einzelbezug außerhalb des Vereins kostet der Ratgeber im Jahr 22,50 €. Sie haben
also bei einem Bezug über unseren Verein einen erheblichen finanziellen Vorteil.
Immer wieder kommt es vor, dass beide Eheleute Mitglied unseres Vereins werden wollen. Dem
möchten wir mit folgender Änderung des Mitgliedsbeitrages entgegenkommen.
Mitgliedsbeitrag für Ehepartner/Lebensgefährte 5,50 €,
Eheleute oder Lebensgefährten zahlen also insgesamt 14,00 € (8,50 € + 5,50 €).
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch einen Mitgliedsbeitrag für Kinder einführen, dieser
beträgt für jedes Kind 3,50 €.
Der Verein führt an den Landesverband von jedem Mitgliedsbeitrag, egal in welcher Höhe, einen
Betrag in Höhe von 3,50 € ab um namentlich gemeldet und zugleich versichert zu sein. Vom
Mitgliedsbeitrag für Kinder bleibt dem Verein selbst also kein Beitrag übrig, da dieser ingesamt an
den Landesverband abgeführt werden muss. In dem an den Landesverband abzuführenden
Beitrag sind auch die vom Landesverband abgeschlossenen Versicherungen enthalten.
Informationen hierüber können im Downloadbereich des Landesverband abgerufen werden:
https://www.gartenbauvereine.org/service/service-downloads/.
Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Beitrag für die Kinder entschieden.
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich künftig wie folgt zusammen:
Mitglied ohne Gartenratgeber
8,50 €
Mitglied mit Gartenratgeber
25,00 €
Ehepartner/Lebensgefährte
5,50 €
Jedes Kind
3,50 €
Baumpatenschaften im Obstlehrgarten:
Viele Mitglieder haben im Obstlehrgarten eine Baumpatenschaft übernommen. Diese hat u.a.
folgenden Inhalt:
Der Baumpate ist berechtigt eine etwa erforderliche Nachpflanzung auf eigene Kosten
vorzunehmen, den Baum zu pflegen, die Früchte für sich zu ernten und zu diesem Zweck den
Obstlehrgarten jederzeit zu betreten.
Er ist anderseits verpflichtet die Pflege des Baumes und der Baumscheibe zu übernehmen und
erforderliche Arbeiten für den Obstlehrgarten schonend vorzunehmen. Etwaige Spritzmittel
können nur in Absprache mit dem Verein verwendet werden.
In den letzten Jahren hat der Verein kostenlos überwiegend die Arbeiten für die Bäume
gemacht. Dies ist aber nicht der Sinn einer Baumpatenschaft. Wir bitten die Baumpaten daher
künftig die vorgenannte Pflege selbst zu übernehmen. Gemeinschaftliche Termine werden wir
künftig über die Presse und über die Homepage bekanntgeben. Die Arbeiten können jedoch
auch jederzeit außerhalb der Gemeinschaftstermine vorgenommen werden. Für einen kleinen
jährlichen Beitrag von 10,00 € übernimmt der Verein diese Arbeiten. Wir bitten die Baumpaten
der Vorstandschaft mitzuteilen, wie sie vorgehen wollen. Die Paten-schaften können auch
jederzeit zurückgegeben werden.
Wer von unseren Mitgliedern Interesse an einer Baumpatenschaft hat, kann jederzeit eine
solche übernehmen. Bitte melden Sie sich beim Vorstand.